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Asylwesen - Wissenswertes

  • Autorenbild: Markus Bopp
    Markus Bopp
  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

In Otelfingen ist Ende August 2026 eine nächste Erweiterung der Asylunterkunft fertig gebaut und bezugsbereit. Dies veranlasst mich, die Grundzüge des hiesigen Asylsystems zu formulieren. In der Schweiz ist folgende gesetzliche Grundlage vorhanden. Wir gewähren Asyl einer Person, die gemäss Genfer Konvention in ihrem Heimatland an Leib und Leben gefährdet ist. Die Person ist zuerst Asylbewerber und nach einem positiven Entscheid erhält sie den Status B (anerkannter Flüchtling). Bei einem negativen Entscheid darf die Person nicht mehr in der Schweiz bleiben und muss das Land verlassen (Ausweis N). Falls die Person aus unzumutbaren Gründen die Schweiz noch nicht verlassen kann, wird der Status F, vorläufig aufgenommen, erteilt. Der Status F ist keine reguläre Aufenthaltsbewilligung, sondern eine Notmassnahme. Sobald möglich, muss die Person die Schweiz verlassen. Schliesslich erteilen die Behörden noch den Status S für Schutzbedürftige. Dies ist ein schnelles Aufenthaltsrecht, ohne detaillierte Prüfung. Der Status S ist rückkehrorientiert. Er wird für die Zeit gewährt, wo im Heimatland Krieg herrscht. Alle anderen Personen, die in die Schweiz gelangen und nicht arbeitstätig sind, werden als Wirtschaftsmigranten bezeichnet und halten sich illegal in der Schweiz auf. Die SVP hat sich immer dafür eingesetzt, dass die in der Schweiz geltenden Gesetze eingehalten werden. Dies gilt auch für das Asylwesen. Wenn Gemeinden viel Geld für Unterkünfte investieren, muss sichergestellt sein, dass deren Belegung gemäss unseren gesetzlichen Grundlagen abläuft.



 
 
 

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