In der vergangenen Zeit war in den Medien immer wieder von verschmutztem Trink- und Grundwasser die Rede. Dabei ist der Wirkstoff Chlorothalonil in den Fokus gerückt. In einigen Wasserproben ist dabei der gesetzliche Grenzwert an Pflanzenschutzmitteln von 0.1 Mikrogramm/Liter Wasser überschritten worden. Eine Grenzwertüberschreitung beunruhigt verständlicherweise die Öffentlichkeit. Bei Chlorothalonil (einem Fungizid) oder auch bei Glyphosat (einem Herbizid) wird immer wieder die mögliche krebserregende Wirkung erwähnt – das führt zu einer Ungewissheit und zu Angst. Kann das Wasser noch getrunken werden? Die chronische Giftigkeit eines chemischen Stoffes auf den Körper von Menschen wird aufgrund von Tierversuchen ermittelt. Der sogenannte NOAEL-Wert (no observed adverse effect level) beschreibt die Stoffkonzentration, bei der im Versuch mit Mäusen und Ratten kein schädigender Effekt im Körper nachgewiesen werden konnte. Der NOAEL von Chlorothalonil wurde in Tierversuchen bei Ratten mit 3.8 mg/kg Körpergewicht bestimmt. Dies bedeutet, dass ein Mensch mit 50 kg Körpergewicht täglich 190 mg Chlorothalonil aufnehmen müsste, bis sein Körper geschädigt wird. In Proben von Trinkwasser im Kanton Zürich wurden Mengen von 0.5 Mikrogramm/Liter Wasser analysiert. Wenn man diese gefunden Mengen an Pflanzenschutzmitteln hochrechnet bis davon ein Effekt im Körper entstehen würde, dann müsste die 50 kg schwere Person täglich 380`000 Liter von diesem Chlorothalonil belasteten Wasser trinken. An diesem Beispiel wird ersichtlich, dass der gesetzliche Grenzwert von 0.1 Mikrogramm in der Schweiz sehr tief liegt und nichts mit der Giftigkeit eines Stoffes zu tun hat. Heutzutage ist die Messanalytik dermassen weit entwickelt, dass Stoffe in kleinsten Mengen gefunden werden können. Auch in einem normalen Getreide-Birchermüesli finden die Labore Rückstände von mehr als 10 Pflanzenschutzmitteln. In Kleinstmengen sind diese jedoch gesundheitlich völlig unbedenklich, weil sie ein Vielfaches unter den ermittelten Werten liegen, die beim Menschen negative Folgen hätten. Somit ist eine Grenzwertüberschreitung bei Wasserproben sicher ernst zu nehmen, aber eine Gefährdung der Gesundheit bedeutet sie noch lange nicht, und darf deswegen auch nicht zu Überreaktionen und pauschalen Verboten führen.
Leserbrief Furttaler und Zürcher Unterländer
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